Bereits bei der Auswahl der Fahrschule muss man darauf achten, dass die angebotenen Theoriezeiten in den persönlichen Terminkalender passen, da die Anwesenheit beim vorgeschriebenen Unterricht Pflicht ist.
Der Unterricht ist in Lektionen zu 90 Minuten (»Doppelstunden«) aufgeteilt. Die Lehrpläne hängen in der Fahrschule aus. Kein Problem ist übrigens, wenn jemand mitten im Kurs neu einsteigt, denn jedes Kapitel ist normalerweise in sich abgeschlossen. Seit Herbst 2002 darf die Fahrschule die Doppelstunden auch in Einzelstunden zu je 45 Minuten aufteilen.
Das Schöne an der neuen Fahrschüler-Ausbildungsordnung ist, dass der Fahrlehrer nunmehr Akzente setzen kann. Das bedeutet: Er muss nicht mehr sämtliche Vorschriften rauf und runter beten, sondern kann sich auf das Wesentliche konzentrieren und einzelne Themenbereiche, die ihm wichtig erscheinen, vertiefen. Dabei werden bewusst Lücken in Kauf genommen, die der Fahrschüler durch selbstständiges Lernen ausgleichen soll.
Auch die Lehrpläne sind inhaltlich umgestellt worden, sollen zu mehr Diskussionen innerhalb der Schülergruppe anregen und Themen behandeln, die mehr als die Vermittlung von Regelkenntnissen zum Ziel haben.
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